Der Elternbeirat

Bindeglied zwischen Schule und Eltern und ein wichtiger Teil unseres Teams. 

Der Elternbeirat organisiert Klassenveranstaltungen und agiert als Bindeglied zwischen Eltern und Schulleitung

Aufgaben des Elternbeirats

an der Stephansschule

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind die wichtigsten Partnerinnen und Partner für die Lehrkräfte bei der Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler an einer Schule.  Deshalb sind wir Eltern auch gern gesehene und notwendige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit in und an unserer Schule.

Wir engagieren uns in Klassenpflegschaften, dem Elternbeirat, der Schulkonferenz oder auch bei der Planung und Durchführung von Klassen- und Schulveranstaltungen.

Wir nehmen die Interessen der Eltern bei der schulischen Willensbildung wahr und geben Wünsche und Anregungen an die Schulleitung weiter.

Wir befassen uns mit Problemen, die von Eltern an uns herangetragen werden und tragen diese eigenständig an die jeweiligen Organe der Schule weiter. Selbstverständlich sind wir bestrebt, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften zu vertiefen.

Durch diese Vorgehensweise können wir als Elternbeirat aktiv an der inhaltlichen und äußeren Gestaltung aller Schulbelange mitwirken.

 

Auszüge aus dem Schulgesetz von Baden-Württemberg

Im Schulgesetz von Baden-Württemberg finden sich für die Mitwirkung der Eltern an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit an der Schule etliche Ausführungen.
Nachfolgend einige Auszüge aus dem Schulgesetz:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

§ 55 Eltern und Schule
Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz
wahr.

§ 56 Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

§ 57 Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.

§ 47 Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und (…) zu beschließen.